ACHTUNG: Im Haupttermin 2020 gelten besondere Regelungen, die Sie hier finden!
Die neue ReifeprĂŒfung besteht aus sieben TeilprĂŒfungen in drei von einander unabhĂ€ngigen SĂ€ulen:
- Die schriftliche vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) inkl. PrÀsentation und Diskussion
- die schriftliche standardisierte ReifeprĂŒfung in 3-4 FĂ€chern
- die mĂŒndliche kompetenzorientierte ReifeprĂŒfung in 2-3 FĂ€chern
1. Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)
- Umfang höchstens 60.000 Zeichen [inkl. Leerzeichen und Abstract (1.000 â 1.500 Zeichen), exkl. Vorwort und Inhalts-, Literatur- Abbildungsverzeichnisse]
- Themenfindung einvernehmlich zwischen betreuender Lehrperson und PrĂŒfungskandidatIn im 1. Semester der 7. Klasse; betreuende Lehrperson muss keine Klassenlehrperson sein
- Hochladen des Themas inkl. Erwartungshorizont und Leitfragen auf VWA-Plattform zum Einholen der Zustimmung durch betreuende Lehrperson/Direktion bis spÀtestens Mitte Februar (7. Klasse)
- Nach Genehmigung des Themas durch die Direktion: Planung des Arbeitsprozesses mit betreuender Lehrperson; Erstellen eines verbindlichen Zeitplans
- Die Arbeit ist selbstÀndig unter Beachtung der Zitierregeln und unter kontinuierlicher Betreuung durch Lehrperson zu schreiben. Ein Begleitprotokoll ist zu verfassen.
- Die fertige VWA ist spÀtestens am Ende der 1. Woche nach den Semesterferien (8. Klasse) inkl. Begleitprotokoll in zweifacher Ausfertigung gebunden in der Direktion abzugeben und digital auf die VWA-Plattform hoch zu laden.
- Die fertige VWA wird von der betreuenden Lehrperson korrigiert und beschrieben, aber nicht beurteilt.
- Danach findet ein BilanzierungsgesprÀch als Vorbereitung auf die PrÀsentation zwischen KandidatIn und betreuender Lehrperson statt.
- Die PrĂ€sentation und Diskussion der VWA findet noch vor dem Schuljahresende der 8. Klasse statt. Der Termin wird vom SSR fĂŒr Wien festgelegt.
- Die VWA wird nach der 10-15 minĂŒtigen PrĂ€sentation und Diskussion von der PrĂŒfungskommission (=Direktor, Klassenvorstand, betreuende Lehrperson) anhand eines Leitfadens beurteilt.
- Im Falle eines negativen Abschlusses muss ein neues Thema zur Zustimmung innerhalb von 4 Wochen hochgeladen werden. Die Abgabe der neuen VWA erfolgt spÀtestens am Ende der 1. Schulwoche des neuen Schuljahres.
- Im Falle des negativen Abschlusses der 8. Klasse bleibt eine positiv beurteilte VWA jedenfalls erhalten.
2. Die schriftliche standardisierte ReifeprĂŒfung
- Voraussetzung, um zur schriftlichen ReifeprĂŒfung antreten zu können, ist der positive Abschluss der 8. Klasse.
- Wenn es ein âNicht genĂŒgendâ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, muss eine positive WiederholungsprĂŒfung vor der schriftlichen ReifeprĂŒfung abgelegt werden. Wird diese PrĂŒfung nicht bestanden, gibt es die Möglichkeit, die WiederholungsprĂŒfung zu Schuljahresbeginn zu wiederholen. Nach positivem Abschluss beginnt eine Woche spĂ€ter die schriftliche ReifeprĂŒfung. Bei negativem Abschluss muss die 8. Klasse wiederholt werden.
- Wenn es zwei âNicht genĂŒgendâ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, mĂŒssen beide WiederholungsprĂŒfungen zu Schuljahresbeginn geschafft werden, um im Herbsttermin zur ReifeprĂŒfung antreten zu können. Ansonsten muss die 8. Klasse wiederholt werden.
- Ab drei âNicht genĂŒgendâ im Zeugnis der 8. Klasse muss die 8. Klasse wiederholt werden.
- Die schriftliche ReifeprĂŒfung setzt sich aus mindestens 3 Klausuren (Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache) zusammen. Ein 4. Fach kann zusĂ€tzlich gewĂ€hlt werden (eine weitere lebende Fremdsprache, Latein oder Darstellende Geometrie). Die Aufgabenstellungen fĂŒr die Klausuren sind zentral erstellt (Ausnahme: Darstellende Geometrie).
      KompensationsprĂŒfung
- Die negative/n Klausur/en kann/können auch schriftlich wiederholt werden, allerdings erst beim nÀchsten Termin.
- Wenn eine oder mehrere Klausuren negativ beurteilt werden, kann der Kandidat/die Kandidatin das âNicht genĂŒgendâ mit einer positiven mĂŒndlichen KompensationsprĂŒfung ausbessern. Die Aufgabenstellungen sind ebenso wie bei der Klausur zentral erstellt (Ausnahme: Darstellende Geometrie). Die PrĂŒfung erfolgt noch vor dem Termin der mĂŒndlichen ReifeprĂŒfung. Die PrĂŒfungskommission besteht aus Direktor, Klassenvorstand, PrĂŒferIn und BeisitzerIn, wobei PrĂŒferIn und BeisitzerIn eine gemeinsame Stimme haben.
- Â Â Griechisch und Latein
- Â Â Lebende Fremdsprachen
- Â Â Mathematik
- Â Â Relevante AuszĂŒge aus Gesetzen und Verordnungen
- Â Â Unterrichtssprache
3. Die mĂŒndliche kompetenzorientierte ReifeprĂŒfung
- Wenn drei schriftliche PrĂŒfungen abgelegt werden, folgen drei mĂŒndliche.
- Werden vier Klausuren abgelegt, mĂŒssen mĂŒndlich nur zwei FĂ€cher gewĂ€hlt werden.
- Bei der Wahl der mĂŒndlichen FĂ€cher ist darauf zu achten, dass eine Jahresmindeststundenanzahl (Oberstufe) erfĂŒllt wird. So sind bei drei mĂŒndlichen PrĂŒfungen 15 Jahreswochenstunden nötig, bei zwei mĂŒndlichen PrĂŒfungen 10.
- FĂŒr jedes (Wahl-)Pflichtfach bzw. fĂŒr den Freigegenstand/Wahlpflichtgegenstand Latein gibt es einen Themenpool, der abhĂ€ngig von der Jahreswochenstundenzahl aus 8 bis 18 Themenbereichen besteht. Im Schnitt gilt: zwei bis drei Themenbereiche pro Jahreswochenstunde. Diese Themenkörbe werden spĂ€testens Ende November durch Aushang bekannt gegeben.
Lebende Fremdsprachen:Â Unterlagen zur Beurteilung der mĂŒndlichen PrĂŒfung