Die standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung (SRDP) an allgemeinbildenden höheren Schulen wurde durch eine Novellierung des SchUG aktualisiert und besteht aus sieben Teilprüfungen, die sich auf drei Säulen verteilen:

  • Abschließende Arbeit (ABA): Präsentation und Diskussion inklusive.
  • Klausurprüfungen: Mindestens drei schriftliche Prüfungen.
  • Mündliche Prüfungen: Zwei bis vier Prüfungen je nach Konstellation.

Zusammensetzung der sieben Teilprüfungen:

  • ABA + 3 schriftliche Prüfungen + 3 mündliche Prüfungen
  • ABA + 4 schriftliche Prüfungen + 2 mündliche Prüfungen
  • 3 schriftliche Prüfungen + 4 mündliche Prüfungen
  • 4 schriftliche Prüfungen + 3 mündliche Prüfungen
  • 5 schriftliche Prüfungen + 2 mündliche Prüfungen

1. Die abschließende Arbeit (ABA)

Die ABA behandelt ein frei gewähltes Thema, das den Bildungszielen der AHS entspricht, und kann forschend, gestalterisch oder künstlerisch ausgerichtet sein.
Ablauf der ABA:

  • Themenwahl: Erfolgt in der 7. Klasse einvernehmlich mit einer betreuenden Lehrperson.
  • Genehmigung: Die Themenstellung wird über das ABA-Portal eingereicht und genehmigt. https://aba.bildung.gv.at/login
  • Arbeitserstellung: Die Arbeit wird mit kontinuierlicher Betreuung erstellt.
  • Präsentation und Diskussion: Alle Formen der abschließenden Arbeit beinhalten die Präsentation des Arbeitsergebnisses und eine damit einhergehende Diskussion.

Weitere Informationen:


2. Schriftliche Reifeprüfung

Voraussetzung

  • Um zur schriftlichen Reifeprüfung antreten zu können, ist der positive Abschluss der 8. Klasse Voraussetzung.
  • Wenn es ein „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, muss eine positive Wiederholungsprüfung vor der schriftlichen Reifeprüfung abgelegt werden. Wird diese Prüfung nicht bestanden, gibt es die Möglichkeit, die Wiederholungsprüfung zu Schuljahresbeginn zu wiederholen. Nach positivem Abschluss beginnt eine Woche später die schriftliche Reifeprüfung. Bei negativem Abschluss muss die 8. Klasse wiederholt werden.
  • Wenn es zwei „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse gibt, müssen beide Wiederholungsprüfungen zu Schuljahresbeginn geschafft werden, um im Herbsttermin zur Reifeprüfung antreten zu können. Ansonsten muss die 8. Klasse wiederholt werden.
  • Ab drei „Nicht genügend“ im Zeugnis der 8. Klasse muss die 8. Klasse wiederholt werden.

Die schriftliche SRDP umfasst folgende Prüfungen:

  • Pflichtfächer: Unterrichtssprache (Deutsch), Mathematik, lebende Fremdsprache.
  • Optionale Prüfungen: Möglich in Fächern mit Schularbeiten wie Biologie, Latein, Französisch, Physik etc.

Kompensationsprüfung

Die negative/n Klausur/en kann/können auch schriftlich wiederholt werden, allerdings erst beim nächsten Termin.
Wenn eine oder mehrere Klausuren negativ beurteilt werden, kann der Kandidat/die Kandidatin das „Nicht genügend“ mit einer positiven mündlichen Kompensationsprüfung ausbessern. Die Aufgabenstellungen sind ebenso wie bei der Klausur zentral erstellt (Ausnahme: Darstellende Geometrie). Die Prüfung erfolgt noch vor dem Termin der mündlichen Reifeprüfung. Die Prüfungskommission besteht aus Direktor, Klassenvorstand, PrüferIn und BeisitzerIn, wobei PrüferIn und BeisitzerIn eine gemeinsame Stimme haben.

Fachkonzepte:


3. Mündliche Reifeprüfung

Die Anzahl der mündlichen Prüfungen hängt von der gewählten Konstellation ab.

Regelungen zur Fächerwahl:

Mündliche Prüfungen können aus jedem Pflichtfach (außer Bewegung und Sport) sowie Wahlpflichtfach*/** erfolgen, wobei das Stundenausmaß des Unterrichts in der Oberstufe wie folgt gewesen sein muss:

  • Bei zwei Prüfungen mindestens 10 Stunden
  • Bei drei Prüfungen mindestens 15 Stunden
  • Bei vier Prüfungen mindestens 20 Stunden

*Ein Wahlpflichtfach und das dazugehörige Hauptfach können nicht kombiniert werden, außer die Kombination dient dazu, das notwendige Stundenausmaß zu erreichen.
**Das Wahlpflichtfach muss mindestens 2 Jahre besucht worden sein.

Themenpools:

Für jedes (Wahl-)Pflichtfach bzw. für den Freigegenstand/Wahlpflichtgegenstand Latein gibt es einen Themenpool, der abhängig von der Jahreswochenstundenzahl aus 8 bis 18 Themenbereichen besteht. Im Schnitt gilt: zwei bis drei Themenbereiche pro Jahreswochenstunde. Diese Themenkörbe werden spätestens Ende November durch Aushang bekannt gegeben.


Allgemeine Regelungen und Termine

Gesamtnote:

  • Jahresnoten der 8. Klasse fließen ein.
  • Es muss ein Schwellenwert von 30% der geforderten Leistung bei der Reifeprüfung erreicht werden.
  • Bei Noten zwischen zwei Stufen entscheidet die Prüfungsnote.

Termine:

  • Schriftliche Prüfungen: Zentral vorgegeben.
  • Mündliche Prüfungen: Innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens.

Weitere Informationen: